Hier in der Schweiz gibt es wenige niedergelassene Fachärzte; insbesondere in meinem Fachgebiet (Orthopädie) sind die Kollegen nicht so häufig in einer Praxis niedergelassen wie es in Deutschland der Fall ist. Vielmehr sind wir in den Spitälern angestellt und haben dort unsere Sprechstunden, OPs, stationären und ambulanten Patienten. In Deutschland ist es häufig so, dass man sich nach der Facharztausbildung aus der Klinik verabschiedet und in einer Praxis (zumeist Gemeinschaftspraxen) niederlässt. Die Vorteile liegen auf der Hand: keine Dienste mehr, kein stressiger Klinikalltag, man ist sein eigener Herr und kann in der Praxis tun und lassen, was man möchte, keine vorgeschriebenen Fallzahlen, etc etc. Nachteil: viele der niedergelassenen Kollegen sind nur noch rein konservativ – sprich: ohne Operationen durchzuführen – tätig und überweisen für nötige Operationen an nahegelegene Kliniken und deren dort tätige chirurgisch tätigen Orthopäden.
Genau hier finde ich beginnt es kritisch zu werden. Für den Patienten, der plötzlich von einem anderen Orthopäden operiert werden soll als er vorher und nach der Operation betreut wird. Schon stehen zwei Ärzte auf der Matte – und wie sagt das Sprichwort meist so treffend: „zwei Ärzte, drei Meinungen“. Zudem besteht prinzipiell eine ökonomisch getriggerte Gefahr: stellt euch vor ihr seid (vielleicht sogar Privat-) Patient bei einem rein konservativ tätigen niedergelassenen Orthopäden. Dieser verdient mit eurer Behandlung Geld (aussenvorgelassen, dass es Pauschalbeträge pro Quartal gibt und die Abrechnung ein Thema für sich ist). D.h. je regelmässiger er euch einbestellt (z.B. einmal im Quartal) um den Verlauf zu kontrollieren oder je öfter ihr um einen Termin verlangt, weil die Beschwerden mit den verordneten konservativen Methoden (Krankengymnastik, Massagen, Stosswellen…) nicht besser wurden, desto einträglicher für den Arzt. Weiterlesen